ECA HONORARRICHTLINIEN
Die European Coaching Association (ECA) hat bereits vor über 10 Jahren Honorarrichtlinien für ihre Mitglieder veröffentlicht, zur Sicherheit und als Verhandlungsbasis für Auftraggeber und Kunden. Damit hat sie auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen.
Nach wie vor ist die Berufsbezeichnung „Coach“ nicht geschützt. ECA-Mitglieder erfahren durch die ECA-Lizenzierungen seriöse Anerkennung. Nur ein lizenziertes ECA –Mitglied kann die Honorarempfehlungen für sich in Anspruch nehmen.
Es steht den ECA Mitgliedern frei, sich an den Honorarrichtlinien zu orientieren. Sie sollen eine solide Basis bei Verhandlungen mit potentiellen Auftraggebern darstellen und unsere Mitglieder darin unterstützen, einen marktgerechten Preis zu erzielen. Über das in unseren Honorarrichtlinien empfohlene Stundenhonorar hinaus können natürlich auch Halb- oder Ganztagshonorare sowie auftragsbezogene Honorare ausgehandelt werden.