Die ECA Lizenzierungen:

Wissen – Bildung – Praxis

Der European Coaching Association Berufsverband fördert die stetige Weiterentwicklung seiner lizenzierten Coaches und ihre Individualität und Multidisziplinarität. Lizenzierungen sind nur in Verbindung mit der ECA-Verbandsmitgliedschaft möglich.

ECA bietet als ältester und professionellster Coaching Berufsverband seinen Mitgliedern die Möglichkeit der Lizenzierung für Coaches auf drei Ebenen:

  • Expert Level
  • Advanced Level
  • Basic Level

Durch die ECA Lizenzierungen werden die unterschiedlichen Entwicklungsstufen eines Coaches und seine individuelle Spezialisierung von der ECA präzise und Qualität sichernd abgebildet.

Qualität

Als der Berufsverband für professionelle Coaches seit 1994 haben wir uns einem hohen Qualitätsstandard verpflichtet. Unsere Mitglieder werden aufgrund umfangreicher nachgewiesener Qualifikationen, Kompetenzen und nach Jahren der Berufserfahrung lizenziert.

Multidisziplinarität

Wir vereinen in unserem Berufsverband Coaches aus allen Fachrichtungen und verschiedenster methodischer Prägungen.

Ethik

Es vereint uns die Verpflichtung auf das ECA Berufsbild /die ECA Ethik, die ECA-Coachingdefinition und das wertschätzende ECA Menschenbild.

Die ECA Lizenzierungen im Überblick

BASIC LEVEL
ECA-Coach u.a.

mindestens ein Jahr nachgewiesene Coaching-Berufstätigkeit,
mindestenseine coachingrelevante Weiterbildung, die ECA anerkennungsfähig ist,
plus ggf. Referenzen

Voraussetzung für die Lizenzierung im Basic Level:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
  • mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit
  • mindestens 1 Jahr professionelle Coachingtätigkeit
  • Coachingausbildung :
    • (mindestens 210UE, zzgl. mind. 50UE Supervision/Train the Coach/Coach the Coach, 50UE prakt. Fallarbeit, 50UE Literaturstudium/Nachweis schriftliche Ausarbeitungen)
    • Wurde die Weiterbildung nicht an einem ECA anerkannten Institut absolviert, bitte noch die Weiterbildungsinhalte,- struktur und –umfang nachweisen, sowie Informationen zum Lehrinstitut und zu den Lehrcoachs, bei dem die Weiterbildung absolviert wurde.
  • 2 Empfehlungen von ECA Mitgliedern
  • 3 Referenzen von Kunden

Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:

  • Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
  • Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
  • Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
  • Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
  • Entrichtung der einmaligen Lizenz-Verwaltungsgebühren

Nachweise über alle oben genannten Punkte sind zusammen mit dem ECA-Mitgliedsantrag schriftlich einzureichen bei:

ECA European Coaching Association e.V.
Geschäftführender ECA Präsident
Postfach 240239
40091 Düsseldorf

Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.

ADVANCED LEVEL
ECA-Fach-Coach: u.a.

mindestens drei Jahre Coach-Berufstätigkeit,
mindestens eine coachingrelevante Weiterbildung,
die ECA annerkennungsfähig ist,
Empfehlungen, Referenzen, Praxisnachweise, Konzeptionen

Lizenzierung – Advanced Level

ADVANCED LEVEL – ECA Fach Coach

  • Business u. Management Coach
  • Interkultureller Coach
  • Partner- und Familien Coach
  • Sport-Coach
  • Trainer
  • Consultant – human resource / -capital
  • NLP Coach
  • Coach für neuro-basierte Kurzzeitkonzepte
  • Art Coach
  • Familiencoach
  • Education Coach
  • Systemischer Coach
  • Gesundheitscoach
  • Psychosozialer Coach
  • Mediator

Voraussetzung für die Lizenzierung im Advanced Level:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
  • mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit
  • mindestens 3 Jahre professionelle Coachingtätigkeit
  • Praxisnachweise in Richtung der angestrebten Lizenzierung
  • mindestens zwei coachingrelevante Zusatzausbildungen, davon eine
    • Coachingausbildung :(mindestens 210UE, zzgl. mind. 50UE Supervision/Train the Coach/Coach the Coach, 50UE prakt. Fallarbeit, 50UE Literatur-studium/Nachweis schriftliche Ausarbeitungen).Wurde die Weiterbildung nicht an einem ECA anerkannten Institut absolviert, bitte noch die Weiterbildungsinhalte,- struktur und –umfang nachweisen, sowie Informationen zum Weiterbildungsinstitut und zu den Lehrcoachs
    • Mindestens einjährige Ausbildung, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz ausweist.
  • 2 Empfehlungen von ECA Mitgliedern
  • 3 Referenzen von Kunden
  • Persönliche selbstverfasste Coachingkonzeption in Richtung der angestrebten Fachcoachlizenz

Voraussetzung für die ECA Lizenz zum Mediator:

Zusätzlich zum Nachweis der Coachingkompetenz müssen die Vorgaben des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz erfüllt sein.

Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:

  • Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
  • Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
  • Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
  • Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
  • Entrichtung der Lizenz-Verwaltungsgebühren

Nachweise über alle oben genannten Punkte sind zusammen mit dem ECA-Mitgliedsantrag schriftlich einzureichen bei:

ECA European Coaching Association e.V.
Postfach 24 02 39

40091 Düsseldorf

EXPERT LEVEL
ECA Expert Coach (Master Competence) u.a.

mindestens vier Jahre Coach-Berufstätigkeit,
mindestens zwei coachingrelevante Weiterbildungen,
die ECA annerkennungsfähig sind, Empfehlungen,
Referenzen, Praxisnachweise, Konzeption und
Qualifikationsnachweise mit Schwerpunkt
auf der angestrebten Spezialisierung

Lizenzierung – Expert Level

EXPERT LEVEL – Master Competence
ECA Fach Coach und Lehrcoach

  • ECA Lehr Coach /-Trainer – akademischer Weiterbildner
  • Partner und Familien Coach (Master Compentence)
  • Familiencoach (Master Compentence)
  • Education Coach (Master Compentence)
  • Gesundheits-Coach (Master Compentence)
  • Psychosozialer Coach (Master Compentence)
  • Partner- & Sexuality Coach (Master Compentence)
  • Management Executive Coach (Master Compentence)
  • Sport Coach (Master Compentence)
  • Consultant (Master Compentence)
  • Trainer (Master Compentence)
  • Art Coach (Master Compentence)
  • Systemischer Coach (Master Compentence)
  • Integraler Coach (Master Compentence)
  • NLP Coach (Master Compentence)
  • Coach für neuro-basierte Kurzzeitkonzepte (Master Compentence)
  • Consultant Human Resource Human Capital (Master Compentence)
  • Mediator (Master Compentence)

Voraussetzung für die Lizenz Lehrcoach:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
  • mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit
  • mindestens 4 Jahre professionelle Coachingtätigkeit
  • mindestens zwei coachingrelevante Zusatzausbildungen (mind. ca. 210 Unterrichtseinheiten), davon eine, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz nachweist
  • Beantragung und Erfüllung der Voraussetzungen einer weiteren Spezialisierung im ECA Expert Level
  • Trainer-Qualifikation/Nachweis pädagogische Kompetenz
  • Eigene und selbstverfassste schriftliche Lehrcoaching-Konzeption nach ECA-Standards (mindestens 210 Unterrichtseinheiten plus Praxis),Curriculum und Handout.
  • Nachweis über kollegiales Train the Coach /Supervision
  • Nachweis über Fallbesprechungen
  • Nachweis der selbständigen Coaching-Tätigkeit/ -Praxis
  • Referenzen von Kunden/ Auftraggeber über erfolgreich abgeschlossene Coachings
  • Empfehlung von 2 ECA Mitgliedern

Voraussetzung für die ECA Lizenzierungen im Expert Level:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in Fachrichtung der angestrebten Expert Level Lizenz
  • mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit
  • mindestens 4 Jahre professionelle Coachingtätigkeit (bein Consultants oder Trainern entsprechend)
  • mindestens zwei coachingrelevante Zusatzausbildungen, davon eine
    • Coachingausbildung, die die ECA Anerkennungskriterien erfüllt (mindestens 210UE, zzgl. mind. 50UE Supervision/Train the Coach/Coach the Coach, 50UE prakt. Fallarbeit, 50UE Literatur-studium/Nachweis schriftliche Ausarbeitungen). Wurde die Weiterbildung nicht an einem ECA anerkannten Institut absolviert, bitte noch die Ausbildungsinhalte, -struktur und -umfang nachweisen
    • Mindestens einjährige Ausbildung, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz ausweist.
    • Eine Fachzusatzausbildung in Richtung der angestrebten Expert Level Lizenz
  • 2 Empfehlungen von ECA Mitgliedern
  • 3 Referenzen von Kunden
  • Persönliche Coachingkonzeption in Richtung der angestrebten Fachcoachlizenz

Voraussetzung für die ECA Lizenz zum Mediator:

Zusätzlich zum Nachweis der Coachingkompetenz müssen die Vorgaben des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz erfüllt sein.

Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:

  • Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
  • Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
  • Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
  • Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
  • nur gültig in Verbindung mit einer aktiven ECA-Mitgliedschaft und mit entrichteten Mitgliedsbeiträgen und Gebühren

 

Nachweise über alle oben genannten Punkte sind zusammen mit dem ECA-Mitgliedsantrag schriftlich einzureichen bei:

ECA European Coaching Association e.V.
Postfach 24 02 39
40091 Düsseldorf

Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.

ECA Lehr Institut®

professionelle Zusatz-Ausbildungen / Weiterbildungen

mindestens 210 Präsenz-Unterrichtseinheiten, zzgl. mindestens 50 Unterrichtseinheiten Train the Coach und mindestens 50 Unterrichtseinheiten Fallarbeit, sowie Literaturstudium und Arbeitsgruppen.

Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst die Anerkennung des ausbildungsleitenden Coachs als ECA-Lehrcoach (Personenmitgliedschaft). Die Weiterbildung muss in Begleitung von mindestens einem von der ECA anerkannten Lehrcoach durchgeführt werden.

Lizenzierung ECA Lehr-Institut:

Eine ECA anerkannte Coaching-Weiterbildung umfaßt mindestens 210 Präsenz-Unterrichtseinheiten, zzgl. mindestens 50 Unterrichtseinheiten Train the Coach und mindestens 50 Unterrichtseinheiten Fallarbeit, sowie Literaturstudium und Arbeitsgruppen.

Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst die Anerkennung des ausbildungsleitenden Coachs als ECA-Lehrcoach (Personenmitgliedschaft). Bitte reichen Sie dafür die Konzeption sowie die kompletten Teilnehmermanuale ein. Die Weiterbildung muss in Begleitung von mindestens einem von der ECA anerkannten Lehrcoach durchgeführt werden.

Nachzuweisen ist:

  • Aktuelle ausführliche Vita
  • Nachweis von mindestens zwei coachingrelevanten Zusatzausbildungen (ca. 210 Präsenz-Unterrichtseinheiten plus Praxisnachweise), davon eine, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz nachweist
  • Trainer-Qualifikation bzw. Nachweis pädagogischer Kompetenz
  • Zusätzlich zum Lehrcoach müssen die Bedingungen für mindestens eine weitere ECA Lizenzierung im ECA Expert Level erfüllt sein und die Lizenz muss beantragt werden
  • Nachweis der selbständigen Coaching-Tätigkeit/ -Praxis (Beschreibung der aktuellen Tätigkeit, evtl. Seminarankündigungen, Dienstleistungskonzepte etc.)
  • Referenzen von Kunden/ Auftraggeber über erfolgreich abgeschlossene Coachings
  • Eigene und selbstverfassste schriftliche Lehrcoaching-Konzeption nach ECA-Standards (mindestens 210 Unterrichtseinheiten plus Praxis),Curriculum und Handout. Hier ist es auch möglich, für die Anerkennung eine alternative Publikation vorzulegen, mittels derer die Lehrcoachingkompetenz nachgewiesen werden kann.

Lehr-Institut (ECA) (Institutsmitgliedschaft)
qualifiziert durch

  • Empfehlung von 2 ECA-Mitgliedern
  • Nachweis der eigenen Lehr-Instituts-Coaching-Konzeption
  • Vorlage der TN Unterlagen (mindestens 168 Unterrichtseinheiten zzgl. der o. a. Eigenleistung der TN), Curriculum und Handout. Vorlage eines Fact Sheets (den Vordruck erhalten Sie von der ECA), aus der Name der Weiterbildung, Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Anzahl und Themen der Module, Umfang der Module, Dauer der Weiterbildung, Teilnahmevoraussetzungen, Preis, Anzahl der Lehrcoachs etc. hervorgeht.
  • für jede Weiterbildung, die anerkannt werden soll, sind die TN Unterlagen entsprechend vorzulegen.

Die Weiterbildung muss zu 80% der Zeit von einem oder mehreren ECA anerkannten Lehrcoachs begleitet werden. Bei mehr als 10 Teilnehmern muss ein zweiter ECA anerkannter Lehrcoach verpflichtend teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich beim Ausbildungsumfang um reine Coachingausbildungszeiten handelt. Wird noch etwas anderen gelehrt (z.B. Wissen zum Thema Gesundheit oder Sport etc.), so muss dies zusätzlich erfolgen.

Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:

  • Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden
  • Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
  • Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
  • Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
  • Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
  • nur gültig in Verbindung mit einer aktiven ECA-Mitgliedschaft und mit entrichteten Mitgliedsbeiträgen und Gebühren

Nachweise über alle oben genannten Punkte sind schriftlich einzureichen bei:

ECA European Coaching Association e.V.
Geschäftführender ECA Präsident
Postfach 240239
40091 Düsseldorf

Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.

ECA Sozietät®

Das multidisziplinäre Team, auf der Basis der ECA Sozietäten Meta Konzeption

Institut ECA Sozietät ist lizenziertes ECA Mitglied und arbeitet nach dem Berufsbild des ECA Berufsverbandes, dessen Ethik, Richtlinien, Grundsätzen und Qualitätsstandards und hat sich verpflichtet, ein multidisziplinäres Team von mindestens 4 ECA Sozietät-Mitgliedern zu bilden

Lizenzierung ECA Sozietät:

Institut ECA Sozietät

  • ist lizenziertes ECA Mitglied und arbeitet nach dem Berufsbild des ECA Berufsverbandes, dessen Ethik, Richtlinien, Grundsätzen und Qualitätsstandards
  • hat sich verpflichtet, ein multidisziplinäres Team von mindestens 4 nach ECA qualifizierten Sozietäts-Mitgliedern zu bilden
  • kooperiert kollegial mit allen Instituten ECA Sozietät
  • legt die Rechtsform für das multidisziplinäre Team Institut ECA Sozietät entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fest
  • ist berechtigt, den Namen und das Logo des Instituts ECA Sozietät für professionelles Coaching & Consulting im multidisziplinären Team zu führen
  • ist verpflichtet, die oben genannten Kriterien für die Ausübung des multidisziplinären Instituts ECA Sozietät jährlich unaufgefordert nachzuweisen
  • Die Lizenz Institut ECA Sozietät gilt nur mit Nachweis der gültigen spezifischen ECA Lizenzierungen und ECA Mitgliedschaften.

Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:

  • Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden
  • Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
  • Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
  • Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
  • Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
  • Entrichtung der einmaligen Lizenz-Verwaltungsgebühren

Nachweise über alle oben genannten Punkte sind schriftlich einzureichen bei:

ECA European Coaching Association e.V.
Geschäftführender ECA Präsident
Postfach 240239
40091 Düsseldorf

Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.

Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag für Personen beträgt 250€ pro Jahr, für Lehrinstitute und Sozietäten 500€, zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von 100€ bei Eintritt. Fällig sind die Beiträge jeweils zum 1. Januar. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft sind die Beiträge ab dem Eintrittsdatum zu entrichten. Mitgliedsbeiträge sind mehrwertsteuerbefreit.

Zusätzlich fallen folgende Gebühren für die Lizenzen an (jeweils zzgl. der ges. MwSt.):

Einmalige Verwaltungsgebühren für die ECA-Lizenzen:
Lizenz Basic Level 150 €
Lizenz Advanced Level je Spezialisierung 250 €
Lizenz Expert Level je Spezialisierung 300 €
Lehrinstitut (ECA), pro lizenzierte Weiterbildung 300 €
Institut ECA Sozietät – multidisziplinäres Team 500 €

Reduzierte Mitgliedsbeiträge:
Mitglieder aus den GUS Staaten erhalten eine Reduktion von 20% auf die Lizenzierungsgebühren.

Mitglieder aus Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn erhalten eine Reduktion von 25% auf die Lizenzierungsgebühren.

Mitglieder aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Russland, Serbien und Montenegro, Türkei, Ukraine, Weißrussland erhalten eine Reduktion von 50% auf die Lizenzierungsgebühren.

Mitglieder, die über mehrere Standorte verfügen zahlen die Gebühren entsprechend ihrem Hauptwohnsitz.

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