Neue Verordnung zur E-Rechnungsstellung

Neue Verordnung zur E-Rechnungsstellung

Diese Information betrifft vor allem in Deutschland tätige Coaches, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind.  Bundesorgane haben die Richtlinie bereits umgesetzt und bis zum 18. April 2020 soll Die neue Verordnung zur E-Rechnungsstellung (XML-Rechnung) auch auf kommunaler und Länderebene umgesetzt sein. Für Lieferanten ist ein anderer Stichtag wichtig: Sie werden gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes ab 27.11.2020 verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu stellen – außer bei Direktaufträgen mit einem voraussichtlichen Nettoauftragswert von maximal 1.000 Euro. Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein pdf, sondern muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Infos erhalten Mitglieder durch die ECA-Geschäftstelle.

 

1. März 2020 / by / in
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