Selbständige Coachs und der Corona-Virus

Selbständige Coachs und der Corona-Virus

Von einigen Kollegen erreichten uns bereits erste Nachrichten über abgesagte Veranstaltungen und damit verbundene Umsatzeinbussen. Das betrifft vor allem Kollegen, die Vorträge vor großem Publikum halten und Kollegen, die mit internationalen Klienten arbeiten, weil die Reisetätigkeiten stark eingeschränkt wurden. Normalerweise müssen Veranstalter, die z.B. einen Vortrag oder eine andere größere Veranstaltung absagen, den gebuchten Kollegen ein Ausfallhonorar bezahlen, wenn dies in den AGBs vereinbart wurde. Fällt eine Veranstaltung auf Anordnung des Gesundheitsamts aus, kann die Zahlungspflicht entfallen, weil das als höhere Gewalt fällt. Wird ein Selbständiger oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt, so hat er unter Umständen Anspruch auf Ausfallentschädigung. Nützliche Hinweise dazu finden Sie unter diesem Link

 

9. März 2020 / by / in
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